© Design by psylogon.ch / Vers 4.24
© Design by psylogon.ch / Vers 1.18
Psychologie Psychotherapie
Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt? Ja.   Seit   dem   1.   Juli   2022   wird   die   psychologische   Psychotherapie   bei   einem   psycholo - gischen   Psychotherapeuten   oder   einer   psychologischen   Psychotherapeutin   von   der Grundversicherung,   der   obligatorischen   Krankenkasse,   übernommen.   Grundvorausset - zung   ist   eine   „Anordnung   psychologische   Psychotherapie“,   die   der   Hausarzt   ausstellen kann. Mit dieser Anordnung können Sie sich direkt in unserer Praxis anmelden. Eine   spezielle   Regelung   bezüglich   Kosten   besteht   dann,   wenn   Sie   Opfer   einer   Straftat geworden   sind   (Verkehrsunfall,   Körperverletzung,   Überfall   usw.).   Dann   übernimmt   die Opferhilfe   die   Kosten   für   Soforthilfe   und   allenfalls   Psychotherapie   auch   bei   Psycholo - gen   in   der   eigenen   Praxis.   Melden   Sie   sich   in   diesem   Falle   bei   einer   Opferberatungs - stelle. Weitere Informationen dazu erhalten Sie  hier . I ch   habe   eine   Zusatzversicherung.   Kann   die Abrechnung   auch   über   diese   Zusatz - versicherung erfolgen? Wahrscheinlich    nicht.    Seit    Psychologische    Psychotherapie    eine    Pflichtleistung    der Krankenkasse   ist,   wird   Psychotherapie   in   der   Regel   nicht   mehr   von   den   Zusatzver - sicherungen    übernommen,    wenn    eine    Abrechnung    über    die    Grundversicherung möglich ist. Es lohnt sich aber, bei den Versicherungen nachzufragen.
für Psychotherapie - Einzeltherapie, Paartherapie, Familientherapie, Gruppentherapie - Beratung, Coaching, notfallpsychologische Begleitung, Supervision Psychologische  Praxis Obergrundstr. 96 / 6005 Luzern
für Psychotherapie - Einzeltherapie, Paartherapie, Familientherapie, Gruppentherapie - Beratung,  Coaching, notfallpsychologische Begleitung, Supervision
Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt? Ja.    Seit    dem    1.    Juli    2022    wird    die    psychologische Psychotherapie   bei   einem   psychologischen   Psychothera - peuten    oder    einer    psychologischen    Psychotherapeutin von      der      Grundversicherung,      der      obligatorischen Krankenkasse,    übernommen.    Grundvoraussetzung    ist eine    „Anordnung    psychologische    Psychotherapie“,    die der   Hausarzt   ausstellen   kann.   Mit   dieser Anordnung   kön - nen Sie sich direkt in unserer Praxis anmelden. Eine   spezielle   Regelung   bezüglich   Kosten   besteht   dann, wenn   Sie   Opfer   einer   Straftat   geworden   sind   (Verkehrs - unfall,   Körperverletzung,   Überfall   usw.).   Dann   übernimmt die    Opferhilfe    die    Kosten    für    Soforthilfe    und    allenfalls Psychotherapie    auch    bei    Psychologen    in    der    eigenen Praxis.   Melden   Sie   sich   in   diesem   Falle   bei   einer   Opfer - beratungsstelle.   Weitere   Informationen   dazu   erhalten   Sie     hier . I ch      habe      eine      Zusatzversicherung.      Kann      die Abrechnung    auch    über    diese    Zusatzversicherung erfolgen? Wahrscheinlich   nicht.   Seit   Psychologische   Psychothera - pie     eine     Pflichtleistung     der     Krankenkasse     ist,     wird Psychotherapie   in   der   Regel   nicht   mehr   von   den   Zusatz - versicherungen    übernommen,    wenn    eine    Abrechnung über   die   Grundversicherung   möglich   ist.   Es   lohnt   sich aber, bei den Versicherungen nachzufragen.
Psychologie Psychotherapie Design by psylogon / Vers 1.18 Psychologische Praxis Obergrundstrasse 96 / 6005 Luzern