Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?
Ja
und
Nein.
Leider
gehört
Psychotherapie,
welche
von
Psychologen
und
Psycholo
-
ginnen
in
der
eigenen
Praxis
angeboten
wird,
noch
nicht
zur
Pflichtleistung
der
Grundversicherung
der
Krankenkasse.
Wenn
Sie
aber
über
eine
Zusatzversiche
-
rung
bei
einer
Krankenkasse
verfügen,
dann
übernimmt
diese
einen
Teil
der
Kosten.
Wir
sind
von
allen
Krankenkassen
anerkannt.
Fragen
Sie
bei
Ihrer
Kranken
-
kasse nach, welchen Anteil sie übernehmen wird.
Eine
spezielle
Regelung
bezüglich
Kosten
besteht
dann,
wenn
Sie
Opfer
einer
Straf
-
tat
geworden
sind
(Verkehrsunfall,
Körperverletzung,
Überfall
usw.).
Dann
übernimmt
die
Opferhilfe
die
Kosten
für
Soforthilfe
und
allenfalls
Psychotherapie
auch
bei
Psychologen
in
der
eigenen
Praxis.
Melden
Sie
sich
in
diesem
Falle
bei
einer Opferberatungsstelle. Weitere Informationen dazu erhalten Sie
hier
.
Was kostet eine Sitzung in Ihrer Praxis?
Der Tarif für eine Einzelsitzung à 60 Minuten beträgt in unserer Praxis Fr. 150.- .
Die Kosten für eine Paarsitzung à 60 Minuten betragen Fr. 160.- .
Kann ich unverbindlich eine Probesitzung absolvieren?
Eine
Probesitzung
ist
ohne
weiteres
möglich.
Sie
sind
frei,
nach
dieser
ersten
Sit
-
zung
zu
entscheiden,
ob
Sie
weitere
Sitzungen
wünschen
oder
nicht.
Der
Tarif
für
eine einzelne Probesitzung ist derselbe wie für eine reguläre Sitzung.
Wie kann ich mich für eine Sitzung oder Therapie anmelden?
Sie
können
direkt
mit
uns
Kontakt
aufnehmen.
Wenn
Sie
eine
Zusatzversicherung
haben,
welche
für
einen
Teil
der
Sitzungskosten
aufkommt,
dann
fragen
Sie
bei
der
Versicherung
nach,
ob
eine
ärztliche
Überweisung
notwendig
ist.
Einige
Versiche
-
rungen (nicht alle) verlangen das.
Wird
Psychotherapie
von
der
Krankenkasse
bezahlt?
Ja
und
Nein.
Leider
gehört
Psychotherapie,
welche
von
Psychologen
und
Psychologinnen
in
der
eigenen
Pra
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angeboten
wird,
noch
nicht
zur
Pflichtleistung
der
Grundversicherung
der
Krankenkasse.
Wenn
Sie
aber
über
eine
Zusatzversicherung
bei
einer
Krankenkasse
verfügen,
dann
übernimmt
diese
einen
Teil
der
Kos
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Wir
sind
von
allen
Krankenkassen
anerkannt.
Fragen
Sie
bei
Ihrer
Krankenkasse
nach,
welchen
Anteil sie übernehmen wird.
Eine
spezielle
Regelung
bezüglich
Kosten
besteht
dann,
wenn
Sie
Opfer
einer
Straftat
geworden
sind
(Verkehrsunfall,
Körperverletzung,
Überfall
usw.).
Dann
übernimmt
die
Opferhilfe
die
Kosten
für
Sofort
-
hilfe
und
allenfalls
Psychotherapie
auch
bei
Psycholo
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gen
in
der
eigenen
Praxis.
Melden
Sie
sich
in
diesem
Falle
bei
einer
Opferberatungsstelle.
Weitere
Informationen dazu erhalten Sie
hier
.
Was kostet eine Sitzung in Ihrer Praxis?
Der
Tarif
für
eine
Einzelsitzung
à
60
Minuten
beträgt
in
unserer Praxis Fr. 150.- .
Die
Kosten
für
eine
Paarsitzung
à
60
Minuten
betra
-
gen Fr. 160.- .
Kann
ich
unverbindlich
eine
Probesitzung
absolvie
-
ren?
Eine
Probesitzung
ist
ohne
weiteres
möglich.
Sie
sind
frei,
nach
dieser
ersten
Sitzung
zu
entscheiden,
ob
Sie
weitere
Sitzungen
wünschen
oder
nicht.
Der
Tarif
für
eine
einzelne
Probesitzung
ist
derselbe
wie
für
eine
reguläre Sitzung.
Wie
kann
ich
mich
für
eine
Sitzung
oder
Therapie
anmelden?
Sie
können
direkt
mit
uns
Kontakt
aufnehmen.
Wenn
Sie
eine
Zusatzversicherung
haben,
welche
für
einen
Teil
der
Sitzungskosten
aufkommt,
dann
fragen
Sie
bei
der
Versicherung
nach,
ob
eine
ärztliche
Überweisung
notwendig
ist.
Einige
Versicherungen
(nicht
alle)
ver
-
langen das.